Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,
alle Kinder, die in der Zeit vom 1. Oktober 2019 bis 30. September 2020 geboren sind, werden am 1. August 2026 schulpflichtig. Da Sie gesetzlich dazu verpflichtet sind, bitten wir Sie, Ihr Kind zur Schule anzumelden. Nachstehend finden Sie alle notwendigen Informationen.
In der Broschüre “Schulanmeldung – so geht’s!” finden Sie alle Informationen und Tipps, die Sie für die Schulanmeldung Ihres Kindes wissen müssen. Wir haben für Sie Hinweise zum Anmeldeverfahren, zur späteren Einschulung und zur ergänzenden Förderung und Betreuung (Hort) zusammengestellt.
Außerdem finden Sie in der Broschüre eine Liste der Schulen mit speziellen Angeboten – mit musikalischer, künstlerischer, sportlicher oder sprachlicher Ausrichtung. Nehmen Sie sich Zeit und informieren Sie sich.
Die Broschüre wird im Juni 2023 an alle zukünftigen Schulanfänger in den Berliner Kitas ausgeteilt.
Wann und wo müssen Sie Ihr Kind anmelden?
Bitte melden Sie Ihr schulpflichtiges Kind in der Zeit vom 9. Oktober bis 20. Oktober 2023 in der für Sie zuständigen Grundschule an.
Diese ist in der Regel die Ihrer Wohnung nächstgelegene öffentliche Grundschule und wird Ihnen von Ihrem Bezirksschulamt mitgeteilt. Sie sind zur Schulanmeldung gesetzlich verpflichtet.
Unterlagen für die Schulanmeldung
Eine Schulanmeldung ist nur bei Vorlage folgender Unterlagen möglich:
- Ihre eigenen Personalpapiere
- Geburtsurkunde des Kindes
- sonstige Personalpapiere Ihres Kindes